Ausbildung
 

1. Musikschule
 
Die Ausbildung der Jungmusiker sollte über eine Musikschule erfolgen, oder wenn nötig/möglich, durch andere ausgebildete Musiklehrer. Wir sind der Meinung, dass qualifizierte Musiklehrer eine bessere und fundiertere Ausbildung gewährleisten als ein aktiver Musiker, dem doch manche pädagogischen Kenntnisse fehlen.

Durch die enge Zusammenarbeit von Musikschule (Zweckverband Iller-Weihung) und Musikverein ist es möglich, alle im Musikverein gebräuchlichen Instrumente durch einen qualifizierten Fachunterricht anzubieten. Für den Unterricht an der Musikschule gelten deren aktuelle Vertragsbestimmungen.
 
 
2. Musikverein
 
Nach ca. 2-3 Jahren Ausbildung werden die Schüler in die Jugendkapelle des Musikvereins integriert. Hier beginnt dann das gemeinsame Musizieren in einer größeren Gruppe.

 
Ablauf der Ausbildung
 

Musikalische Früherziehung

Instrument: Blockflöte
Alter: ab 6 Jahren
Dauer: 2 Jahre
Durchführung: Aktive Musiker vom Musikverein
Kontakt: Ausbilder/ Jugendleiter
   

 

 


 
 
 
Musikschule
 
Instrument: nach Wahl des Schülers
Alter: ab 8 Jahre
Dauer: unbegrenzt
Durchführung: Musikschule Iller-Weihung         
Kontakt: Jugendleiter/ Dirigent
 


 


 
 
 
Jugendkapelle

Ziel:
Vorbereitung auf die Stammkapelle
Lehrgänge: D1/ D2
Alter: bis 21 Jahre
Durchführung: Jugenddirigent
Kontakt: Jugenddirigent/ Jugendleiter
 
 


 


 

Leistungslehrgänge D1, D2 und D3

Die Bläserjugend des Blasmusik-Kreisverbandes Ulm Alb/Donau führt Instrumentallehrgänge zur Förderung junger Musikerinnen und Musiker durch. In den drei unterschiedlichen Leistungsstufen D1 / D2 / D3 wird theoretisches Wissen vermittelt, sowie das praktische Spiel auf dem
Instrument vertieft.

Lehrgang Mindestalter
D1 12 Jahre
D2 14 Jahre
D3 16 Jahre
 
 


 

                     
Kosten für die Lehrgänge übernimmt der Musikverein.

 
 
Instrumentenbeschaffung
 
Gerne bietet der Musikverein Regglisweiler an, ein Instrument (sofern im Bestand des Vereins verfügbar) bereit zu stellen. In diesem Fall wird mit dem Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Leihvertrag abgeschlossen. Dieser hat solange Gültigkeit bis das Instrument in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird.
 
Bei unsachgemäßer Behandlung bzw. Beschädigungen am Instrument hat der Leihende für die Reparatur aufzukommen. Die Reparatur wird über den Musikverein vorgenommen.
 
Besteht die Absicht, privat ein Instrument anzuschaffen, so steht der Musikverein oder die jeweiligen Musiklehrer beratend zur Seite. Hierbei wird angeboten, das Instrument mit Hilfe des Musikvereins zu erwerben.
 
Es besteht weiter die Möglichkeit, das Instrument bei einem Musikhaus auf Mietkauf anzuschaffen. Das Instrument kann so mit einem monatlichen Betrag, welcher sich nach dem Kaufwert des Instrumentes richtet, gemietet werden.

 

 

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