Ausbildung
1. Musikschule
Die Ausbildung der Jungmusiker sollte über eine Musikschule erfolgen, oder wenn nötig/möglich, durch andere ausgebildete Musiklehrer. Wir sind der Meinung, dass qualifizierte Musiklehrer eine bessere und fundiertere Ausbildung gewährleisten als ein aktiver Musiker, dem doch manche pädagogischen Kenntnisse fehlen.
Durch die enge Zusammenarbeit von Musikschule (Zweckverband Iller-Weihung) und Musikverein ist es möglich, alle im Musikverein gebräuchlichen Instrumente durch einen qualifizierten Fachunterricht anzubieten. Für den Unterricht an der Musikschule gelten deren aktuelle Vertragsbestimmungen.
2. Musikverein
Nach ca. 2-3 Jahren Ausbildung werden die Schüler in die Jugendkapelle des Musikvereins integriert. Hier beginnt dann das gemeinsame Musizieren in einer größeren Gruppe.
Ablauf der Ausbildung
Musikalische Früherziehung
Instrument: | Blockflöte |
Alter: | ab 6 Jahren |
Dauer: | 2 Jahre |
Durchführung: | Aktive Musiker vom Musikverein |
Kontakt: | Ausbilder/ Jugendleiter |
Musikschule
Instrument: | nach Wahl des Schülers |
Alter: | ab 8 Jahre |
Dauer: | unbegrenzt |
Durchführung: | Musikschule Iller-Weihung |
Kontakt: | Jugendleiter/ Dirigent |
Jugendkapelle
Ziel: |
Vorbereitung auf die Stammkapelle |
Lehrgänge: | D1/ D2 |
Alter: | bis 21 Jahre |
Durchführung: | Jugenddirigent |
Kontakt: | Jugenddirigent/ Jugendleiter |
Leistungslehrgänge D1, D2 und D3
Die Bläserjugend des Blasmusik-Kreisverbandes Ulm Alb/Donau führt Instrumentallehrgänge zur Förderung junger Musikerinnen und Musiker durch. In den drei unterschiedlichen Leistungsstufen D1 / D2 / D3 wird theoretisches Wissen vermittelt, sowie das praktische Spiel auf dem
Instrument vertieft.
Lehrgang | Mindestalter |
D1 | 12 Jahre |
D2 | 14 Jahre |
D3 | 16 Jahre |
Kosten für die Lehrgänge übernimmt der Musikverein.
Instrumentenbeschaffung
Gerne bietet der Musikverein Regglisweiler an, ein Instrument (sofern im Bestand des Vereins verfügbar) bereit zu stellen. In diesem Fall wird mit dem Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein Leihvertrag abgeschlossen. Dieser hat solange Gültigkeit bis das Instrument in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird.
Bei unsachgemäßer Behandlung bzw. Beschädigungen am Instrument hat der Leihende für die Reparatur aufzukommen. Die Reparatur wird über den Musikverein vorgenommen.
Besteht die Absicht, privat ein Instrument anzuschaffen, so steht der Musikverein oder die jeweiligen Musiklehrer beratend zur Seite. Hierbei wird angeboten, das Instrument mit Hilfe des Musikvereins zu erwerben.
Es besteht weiter die Möglichkeit, das Instrument bei einem Musikhaus auf Mietkauf anzuschaffen. Das Instrument kann so mit einem monatlichen Betrag, welcher sich nach dem Kaufwert des Instrumentes richtet, gemietet werden.